Kosten und Erstattung

Wichtige Informationen zur Erstattung der Kosten

Eine Behandlungsstunde (50 Minuten plus Vor- und Nachbereitung) kostet 95,00 €. Du erhältst eine Rechnung die nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erstellt wird.

Privatpatienten

Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen erstatten – je nach Vertrag und Tarif – die Kosten für osteopathische Behandlungen.

Kassenpatienten

Osteopathie zählt grundsätzlich nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen, so dass die Kosten selbst getragen werden müssen. Etliche gesetzliche Krankenkassen bezuschussen allerdings die Kosten für Osteopathie. Die Bezuschussung fällt jedoch je nach Kasse unterschiedlich aus.

Auf www.osteokompass.de findest du unter der Rubrik Krankenkassen eine gut sortierte und detailliert beschriebene Auflistung der gesetzlichen Krankenversicherungen, die aktuell Kosten für die Behandlung bezuschussen.

Das ebenfalls zur Verfügung gestellte PDF kann dort auch heruntergeladen werden:

Verzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen, die Osteopathie bezuschussen

Bitte erkundige dich vor Behandlungsbeginn bei deiner Krankenversicherung oder deiner Zusatzversicherung nach den Modalitäten.

Zur Information über meine Qualifikation und zur Weitergabe an die Krankenkasse

Meine Ausbildung umfasst 1.350 Ausbildungsstunden. Ich bin zertifiziert nach den Richtlinien der Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie (BAO). Das Zertifikat kann unter https://bao-osteopathie.de/ eingesehen werden.

Zuletzt bearbeitet am 24. Januar 2024 um 14:12 Uhr.